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   LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03   

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https://dejure.org/2003,10712
LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03 (https://dejure.org/2003,10712)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.2003 - 27 O 388/03 (https://dejure.org/2003,10712)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 27 O 388/03 (https://dejure.org/2003,10712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld bei lebensgefährlichen Körperverletzungen eines 16-jährigen Beifahrers bei einem Verkehrsunfall durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone; Beweislastverteilung für das Verschulden eines Geschädigten; Bindung eines Gerichts an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld bei lebensgefährlichen Körperverletzungen eines 16-jährigen Beifahrers bei einem Verkehrsunfall durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone; Beweislastverteilung für das Verschulden eines Geschädigten; Bindung eines Gerichts an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Keine Mitverantwortlichkeit eines unangeschnallten Fahrzeuginsassen bei grob fahrlässig herbeigeführtem Unfall - Schmerzensgeldhöhe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 888
  • NZV 2004, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Selbst bei einem seit längerer Zeit Arbeitslosen ist im Zweifel anzunehmen, dass er auf Dauer nicht ohne Einkünfte geblieben wäre (BGH NJW 97, 937, NJW-RR 99, 1039).

    Bei einem jugendlichen Menschen kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht angenommen werden, dass er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine Gewinn bringende Erwerbstätigkeit nicht nutzen und ohne Einkünfte bleiben werde (BGH NJW 97, 937).

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (BGH NJW 1998, 1137).
  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Selbst bei einem seit längerer Zeit Arbeitslosen ist im Zweifel anzunehmen, dass er auf Dauer nicht ohne Einkünfte geblieben wäre (BGH NJW 97, 937, NJW-RR 99, 1039).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Der Geschädigte muss aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken, er muss erforderlichenfalls darlegen, was er zur Schadensminderung unternommen hat (BGH NJW 96, 653; 98, 3706).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Der prima-facie-Beweis entfällt bei schweren Frontalzusammenstößen, bei seitlichem Überschlagen des Fahrzeugs und dann, wenn sonst die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs besteht (BGH NJW 80, 2125).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90

    Rechtsmittel gegen Entscheidung der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Die Mitursächlichkeit des Nichtangurtens ist prima facie nur dann zu vermuten, falls die Verletzungen durch einen Frontalzusammenstoß, einen Auffahrunfall oder durch Herausschleudern entstanden sind (BGH NJW 91, 231).
  • OLG Hamm, 26.11.1997 - 13 U 92/96

    Schaden durch Verzögerung des Studiums und des Eintritts in das Erwerbsleben

    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Bei Unfällen vor Eintritt in das Berufsleben ist zu schätzen (§ 287 ZPO), wie der berufliche Weg des Verletzten nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften und den Bedingungen des Arbeitsmarktes voraussichtlich verlaufen wäre (Köln NJW 72, 59; Karlsruhe VersR 89, 102; Hamm NZV 99, 248).
  • OLG Köln, 21.09.1971 - 9 U 62/71
    Auszug aus LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03
    Bei Unfällen vor Eintritt in das Berufsleben ist zu schätzen (§ 287 ZPO), wie der berufliche Weg des Verletzten nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften und den Bedingungen des Arbeitsmarktes voraussichtlich verlaufen wäre (Köln NJW 72, 59; Karlsruhe VersR 89, 102; Hamm NZV 99, 248).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12

    Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der

    Dieses ist nur dann ebenfalls nichtig, wenn die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt, wenn also mit dem dinglichen Rechtsvorgang sittenwidrige Zwecke verfolgt werden oder in ihm die Sittenwidrigkeit begründet ist (Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 20. Januar 2006 - V ZR 214/04, NJW-RR 2004, 888, 889; BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - VIII ZR 374/89, NJW-RR 1992, 593, 594).
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